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Unser Grundgesetz - auch Verfassung genannt - spricht deutlich die Grundrechte aller Bürger aus. Ob, und inwiefern, diese tatsächlich anwendbar sind ergibt sich aus allen anderen Gesetzbüchern und ist individuell auslegbar. Allerdings sollte jeder Mensch überall und immer wissen, welcher Artikel in erster Linie für seine Rechte anwendbar wäre. Was allerdings gern durch die ausführenden Beamten vergessen wird ...
Die Webmaster sind bemüht alle relevanten Gesetzbücher möglichst übersichtlich in den einzelnen passenden Rahmen zu setzen, sodass auch JEDER deren Inhalt und Anwendbarkeit versteht.
Es soll sich niemand scheuen, weil er/sie denkt, dass man als Normal-Bürger eh keine Ahnung hat. Letztendlich ist es nicht immer vorteihaft sich ausschlieeslich auf Anwälte zu verlassen.
Wer seine Rechte nicht kennt, der kann sie schlecht für sich einfordern!
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