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Heute, am 25.08.09, äussert sich der Teamleiter im JA Aschaffenburg im Beisein des Rechtsanwaltes von Pia Lehmann. Die Annahme der sog. Symbiose zwischen Mutter und Kind rechtfertigte die Inobhutnahme auf Verdacht. Dreister geht es wohl nicht!
Die Mutter solle sich doch psychiatrisch begutachten lassen, um klarzustellen, dass in ihrer Form der Erziehung und von ihrer Person keine Gefahr für das Kind ausgehe.
Hier sind wir nun wieder an dem Punkt, als dann die Phrase ... Jeder ist so lange unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist ... auch nur eine Phrase bleibt. Schwerverbrecher sind somit wieder einmal besser gestellt, als liebende Familien!
Zitat aus dem Schreiben eines Psychiaters, der Julian und Pia selbst kennt, an die Psychiatrie in Lohr: ...Julian oder seine Mutter waren bzw. sind nicht meine Patienten, doch beschäftigt mich die Angelegenheit doch von Berufs wegen (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1) der ärztlichen Berufsordnung) , weil sie geignet ist, den herrschenden - wie ich meine totalitären - Zeitgeist zu analysieren, der auch Gesunde seelisch krank bzw. zu Leidenden zu machen geeignet ist.
Wir Ärzte laufen Gefahr, uns in den Dienst von Jugendamt und anderen mit dem Träger assoziierten und z.B. profitorientierten (Träger von Heimen, geschlossenen Anstalten) Netzwerken stellen zu lassen.
Unsere ärztliche Freiheit bliebe auf der Strecke.
Die psychiatrisch- psychologische Begutachtung gegen den Willen des Betroffenen unter den Bedingungen der Freiheitsberaubung ist natürlich grundsätzlich ein rechtliches, ärztlich- ethisches und zugleich Qualitätsproblem: Es erhebt sich immer die Frage, was an der gefundenen Psychopathologie induziert wurde durch psychosoziale Belastung eben durch Freiheitsentziehung/ Entfernung aus der gewohnten Umgebung/ Verhinderung der gelebten Beziehungen: Achse 4 DSM IV.
Aus der Begegnung mit Julian und seiner Mutter hätte ich niemals den Schluß gezogen, daß hier eine zwangsweise Trennung gegen den beiderseitigen Willen gerechtfertigt wäre.
Das Gerede von den "hochpathologischen Beziehungen" entbehrt jeder Grundlage, denn es ist dies kein wissenschaftlicher Begriff und wir als Psychiater/ Psychotherapeuten sind keine Hellseher, die mit ausreichender Sicherheit besser wüßten, was für Julian die beste Lösung ist, als er und seine Mutter.
Auch unsere Berufsordnung gebietet es, die Grundrechte der Betroffenen zu wahren, so natürlich auch das des grundsätzlichen Elternvorranges Art. 6 GG. ...
Nun möge sich jeder seine Meinung bilden!
Bereits der Betreuer in der Einrichtung Creglingen liess sich zur einer Aussage gegenüber dem Anwalt von Pia hinreissen ...Der Junge gehört in kein Heim ...
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