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Einleitung:
Immer fortwährend wird ein Missbrauch in der Auslegung unserer Gesetze betrieben. Deutschland entfernt sich immer weiter von dem geglaubten demokratischen und sozialen Bundesstaat.
Definition für unser aller Verständnis:
Demokratie ist in der heutigen Zeit eine abgeleitete Herrschaftsform, deren Grundlage die umfassenden Partizipationsrechte für Bürger ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sind. Dies ist fest in unserem GG Art. 20 verankert.
Nun stellt sich gerade nach diesem Grundrecht die Frage nach der Auslegung des Sozialstaatpostulats, denn an dieser Stelle wird ganz klar definiert, dass die Politik entscheiden soll. Dies birgt den Widerspruch in sich selbst, denn nach der Demokratisierung unseres Landes steht dieses Recht den Bürgern Deutschlands zu. Auch ist ganz eindeutig im GG Art. 3 definiert, dass vor dem Gesetz alle gleich sind.
Eltern und Familien, die einem Schönheitsideal nach Jugendamt- und Staatsstandard nicht entsprechen, werden ausgegrenzt, gar degradiert. Sie werden von der Gesellschaft nicht in ihrer Gesamtheit gewürdigt, wobei diese sich lediglich aus Amtsgewalt zusammensetzt. Meist sind doch Nachbarn, Bekannte und Verwandte anderer Auffassung; letztendlich diese Gruppierung jedoch gewichtiger ist, als einige Amtsträger. Auch an dieser Stelle vermissen wir Demokratie, Recht und Ordnung in diesem unserem Staat.
Daraus resultierend ergeben sich für uns weitergehend zu erarbeitende Ziele, die mit unserem steigenden Wissen Zuwachs erhalten werden:
- In unserem Grundgesetz zugesicherte Rechte Art.6 (1) müssen im Vordergrund stehen
- Familien stehen unter dem besonderen Schutz der Gesellschaft
- Zivilrechtliche Sanktionierung für Amtsmissbrauch und Falschaussagen auf dem einfachen Rechtsweg
- Keine Installation von Massnahmen nach dem KJHG ohne vorherige Recherchen und das Einverständnis der Familie als Gesamtheit
- Mitarbeiter der Jugendämter müssen ihre Professionalität nachweisen, die nicht nach Aktenlage entschieden werden darf
- Das Wahlrecht nach dem SGB VIII muss endlich zum Tragen kommen und ausschliesslich den Familien überlassen sein
- Schutz aller Bürger vor den Kosten für ungerechtfertigte Fremdunterbringungen
- Etwaig notwendige Hilfen müssen bedarfsorientiert nach den Vorgaben der Familien und Möglichkeiten im Rahmen des KJHG erarbeitet werden
- Keine Zensur und Sanktionierung für verlautbarende Bürger
- Überprüfung von Meldungen vor der Veranlassung der Überfallkommandos mit sofortiger Offenlegung
- Offener Zugriff auf Arbeitsanweisungen für ALLE
Die schematische Stigmatisierung muss hier und heute enden!
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