ZPO

Es passieren menschenunwürdige Dinge auf deutschem Boden! Die Züchtigung über Jahrzehnte merzt die Individualität jedes Einzelnen aus - möglich erst durch die anerzogene Drei-Affen-Menthalität. Ich verurteile jeden Menschen der wegschaut oder gar interveniert! .... Alle Macht geht vom Volke aus. Nur, wenn die Bürger schlichtweg unwissend sind, dann ist es Zeit für eine Nachschulung! .... Wir sind das Volk, wir regieren, Politiker sind von uns gewählt! Also, Politiker, steht auf und sagt NEIN !!!!

 

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gg146

Eine sehr gelungene Aktion für betroffene Familien, Aktionäre, Interessierte, Unterstützer und Helfer findet sich auf der Seite von Petra Heller.

Im Interesse der Kinder und deren Eltern fordere ich jeden auf, sich zu beteiligen. Der erste Schritt ist geschafft, denn der Präsident des Bundestages Prof. Dr. Lammert möchte sich des Debakels annehmen.

Wie überall ist es der Fall, umso mehr Stimmen laut werden, desto mehr schallt das Echo!

Sachverständigenbeeidigung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 410 ZPO Sachverständigenbeeidigung

(1) Der Sachverständige wird vor oder nach Erstattung des Gutachtens beeidigt. Die Eidesnorm geht dahin, dass der Sachverständige das von ihm erforderte Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten werde oder erstattet habe.

(2) Ist der Sachverständige für die Erstattung von Gutachten der betreffenden Art im Allgemeinen beeidigt, so genügt die Berufung auf den geleisteten Eid; sie kann auch in einem schriftlichen Gutachten erklärt werden.